Ferienplan

Urlaub bis 2 Halbtage pro Schuljahr:
Eltern können das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr vom Unterricht befreien
> schriftliches Gesuch an die Schulleitung
mindestens 3 Tage vor Antritt („blauer Zettel“),
respektive vor den Sommerferien: mindestens 4 Wochen vor Antritt
> Bewilligung durch die Schulleitung
Urlaub über 2 Halbtage pro Schuljahr:
schriftliches Gesuch an die Schulleitung mindestens 4 Wochen vor Antritt
>Bewilligung durch Schulleitung respektive Schulrat
Zur Ferienverlängerung wird in der Regel kein Urlaub bewilligt!
Ferienplan als 
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